Wie richtig Kündigen
... und wie werde ich mit dem „Neuen Anbieter“ handelseinig?
1. Wenn Sie sich einen neuen Anbieter ausgesucht haben, bekommt er von Ihnen eine Vollmacht zur Kündigung des alten Stromanbieters. Teilen Sie dem neuen Versorger den Namen des alten mit, die Zählernummer, die alte Kundennummer sowie den letzten Jahresverbrauch. Der neue Anbieter regelt alles Weitere. Neue Zähler sind nicht nötig.
2. Die Kündigungsfrist beträgt in der Grundversorgung einen Monat zum Ende des Kalendermonats. Bei einem Umzug können Sie den Vertrag mit zweiwöchiger Frist zum Ende des Kalendermonats kündigen. Bei Sondervereinbarungen mit einem neuen Anbieter gelten die vertraglich vereinbarten Fristen, die länger sein können.
3. Sie erhalten vom neuen Versorger die Bestätigung des Vertragsabschlusses, des Lieferbeginns und – üblicherweise – ein Formular für eine Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen. Die Abschlussrechnung und eine Bestätigung der Kündigung schickt der alte Stromanbieter. Keine Angst, Sie sitzen nicht im Dunklen. Sollte der Stromversorger – aus welchem Grund auch immer – nicht mehr Strom liefern, springt automatisch der lokale Anbieter (Grundversorger) ein.
Aktualisiert (Montag, den 01. März 2010 um 07:32 Uhr)

